Sicherheit & Verkehr
Aktuell
Benutzername und Passwort für die Livecam des Geschiebesammlers Münster können bei der Gemeindeverwaltung angefragt werden.
Informationen Ortsteile bei Sperrung von Strassen- / Bahnverkehr
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Auf der linken Seite können Sie die Merkblätter zu den Gefahrensituationen sichten.
Flur- und Forststrassenbewilligungen
Die Bewilligungen gelten jeweils von 01. Mai bis 31. Oktober - je nach Witterung kann diese Zeit verkürzt werden.
Die Bewilligungen für Auswärtige sowie Tagesbewilligungen können über die App parkingpay beantragt werden. Es werden keine Papierbewilligungen mehr ausgestellt. Das Anrecht auf eine Jahresbewilligung gilt für Hütten- oder Gutsbesitzer - ansonsten wird eine Tagesbewilligung erteilt. Saisonbewilligungen sowie Tagesbewilligungen Einheimische unterstehen einer Freigabepflicht seitens Gemeinde. Denken Sie bitte deshalb frühzeitig daran, diese zu stellen, da die Freigabe nur während den Bürozeiten erfolgen kann.
Wohnsässige erhalten ab dem 04. Juli 2022 eine Vignette, gültig für die gesamte Legislatur. Bitte füllen Sie hierfür die Vereinbarung Einheimische aus, welche Sie in der untenstehenden Liste finden. Es dürfen maximal 5 Strassen sowie 4 Kennzeichen ausgewählt werden. Gegen Vorlage der Vereinbarung am Schalter erhalten Sie die entsprechende(n) Vignette(n) ausgehändigt. Es ist weiterhin möglich, Gratis-Tagesbewilligungen für andere Strassen zu beziehen.
Preise:
- Saisonbewilligung: Fr. 50.00
- Tagesbewilligung: Fr. 10.00
- Für Wohnsässige werden die Tagesbewilligungen gebührenfrei erteilt.
Parkplatzregelung
Bis zur Harmonisierung der Parkreglemente gelten in jedem Ortsteil noch die jeweiligen Gebühren. Da sich der Signalisationsplan zurzeit in Vernehmlassung und das Verkehrsreglement zurzeit noch in Vorprüfung bei der zuständigen Dienststelle befindet und somit nicht bis Winter 2020/2021 homologiert werden kann, hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die untenstehende Regelung vom Vorjahr für diesen Winter beizubehalten.
Grundsatz
Das Parkieren von Fahrzeugen ist nur auf geeigneten privaten sowie auf speziell markierten öffentlichen Parkplätzen gestattet.
Entlang von Strassen und Wegen und ausserhalb von geeigneten privaten und speziell markierten öffentlichen Parkplätzen ist das Abstellen von Fahrzeugen generell untersagt. Verwiesen wird auf den kantonalen Beschluss vom 15. September 1976 betreffend die Beseitigung von ausgedienten Motorfahrzeugen und die Errichtung ihrer Parkplätze.
Private Parkplätze auf öffentlichem Grund
Der Eigentümer eines Gebäudes oder einer Anlage, der keinen Parkplatz nachweisen kann, leistet für die Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes eine jährlich wiederkehrende Grundgebühr für offene Plätze. Die jährliche Grundgebühr beträgt pro Parkplatz Fr. 200.--.
Vermehrte Kontrollen
- Rechtswidriges Parkieren auf Parkverboten oder an Orten, welche nicht dem Grundsatz entsprechen
- Blaue Zonen
- Überschreiten der Parkzeiten auf gebührenpflichtigen Parkplätzen.
Die Gebührenpflicht gilt wieder ab dem 01. Dezember 2021. In den blauen Zonen gilt jedoch weiterhin grundsätzlich die Parkscheibe. Parkverbotszonen müssen ebenfalls weiterhin beachtet werden.
Parkkarten
Die Parkkarten (Tages- und Wochenkarte) können an den Parkuhren und bei der Gemeinde Goms oder Obergoms Tourismus AG bezogen werden.
Tarife
- Parkuhren je Std. Fr. 0.50
- Tageskarte Fr. 5.00
- Wochenkarte Fr. 20.00
- Jahreskarte Fr. 200.00
Risikopflanzen (Neophyten)
Meldungen von Neophyten-Vorkommen im Wallis können unter diesem Link gemacht werden.
Beschreibung | Download / Link | |
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Allg. Infos Neophyten | Allg. Infos Neophyten | |
Invasive gebietsfremde Pflanzen | Invasive gebietsfremde Pflanzen | |
Kanadische Goldrute | Kanadische Goldrute | |
Orientalisches Zackenschötchen | Orientalisches Zackenschötchen | |
Ambrosia | Ambrosia | |
Riesen-Bärenklau | Riesen-Bärenklau | |
Staudenknöterich | Staudenknöterich | |
Geisskraut | Geisskraut | |
Schmetterlingsstrauch | Schmetterlingsstrauch |