Sicherheit & Verkehr
Aktuell
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Informationen Ortsteile bei Sperrung von Strassen- / Bahnverkehr
Niederwald Blitzingen Selkingen Biel, Ritzingen Gluringen Reckingen Münster GeschinenMerkblätter Notfallsituationen
Ständige Gefahr Überflutung Flussufer SMS-Dienst Lawinen Merkblatt Lawinen Goms Alarmsystem Sirenen Evakuierung Erdbeben Merkblatt Blitzingen Merkblatt Grafschaft Merkblatt Grafschaft Camping Staudammbruch Grafschaft Staudammbruch Münster und Geschinen Alarmsystem Münstigerbach Informationen Alarmsystem Münstigerbach SchemaNotfallsituationen
Auf der linken Seite können Sie die Merkblätter zu den Gefahrensituationen sichten.
Parkplatzregelung
Bis zur Harmonisierung der Parkreglemente gelten in jedem Ortsteil noch die jeweiligen Gebühren. Da sich das Verkehrsreglement zurzeit noch in Vorprüfung bei der zuständigen Dienststelle befindet und somit nicht bis Winter 2019/2020 homologiert werden kann, hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die untenstehende Regelung vom Vorjahr für diesen Winter beizubehalten.
Grundsatz
Das Parkieren von Fahrzeugen ist nur auf geeigneten privaten sowie auf speziell markierten öffentlichen Parkplätzen gestattet.
Entlang von Strassen und Wegen und ausserhalb von geeigneten privaten und speziell markierten öffentlichen Parkplätzen ist das Abstellen von Fahrzeugen generell untersagt. Verwiesen wird auf den kantonalen Beschluss vom 15.09.1976 betreffend die Beseitigung von ausgedienten Motorfahrzeugen und die Errichtung ihrer Parkplätze.
Private Parkplätze auf öffentlichem Grund
Der Eigentümer eines Gebäudes oder einer Anlage, der keinen Parkplatz nachweisen kann, leistet für die Nutzung eines öffentlichen Parkplatzes eine jährlich wiederkehrende Grundgebühr für offene Plätze. Die jährliche Grundgebühr beträgt pro Parkplatz Fr. 200.--.
Vermehrte Kontrollen
- Rechtswidriges Parkieren auf Parkverboten oder an Orten, welche nicht dem Grundsatz entsprechen
- Blaue Zonen
- Überschreiten der Parkzeiten auf gebührenpflichtigen Parkplätzen.
Die Gebührenpflicht galt vom 1. Dezember 2019 bis 31. März 2020. Ab 1. April 2020 bis voraussichtlich 30. November 2020 parkieren Sie GRATIS. In den blauen Zonen gilt jedoch weiterhin die Parkscheibe und es darf NICHT DAUERND parkiert werden! Parkverbotszonen müssen ebenfalls weiterhin beachtet werden.
Parkkarten
Die Parkkarten (Tages- und Wochenkarte) können an den Parkuhren, wie auch den folgenden
Verkaufsstellen bezogen werden:
- Niederwald Restaurant Drei Tannen
- Blitzingen Tourismusbüro
- Biel Dorfladen
- Reckingen Tourismusbüro
- Münster Tourismusbüro
- Gemeindebüro Gluringen während den Öffnungszeiten können dort Jahres- / Wochen- und Tageskarten bezogen werden.
Tarife
- Parkuhren je Std. Fr. 0.50
- Tageskarte Fr. 5.00
- Wochenkarte Fr. 20.00
- Jahreskarte Fr. 200.00
Auto-Einstellplätze Niederwald
Die Gemeinde Goms bietet in Zusammenarbeit mit dem Restaurant "Drei Tannen" Auto-Einstellplätze an. Näheres entnehmen Sie dem Flyer.
Forststrassenbewilligungen
Die Forststrassenbewilligungen gelten jeweils von 1. Mai bis 31. Oktober - je nach Witterung kann diese Zeit verkürzt werden.
Die Bewilligungen für das Jahr 2020 können ab 27. April 2020 bezogen werden.
Das Anrecht auf eine Jahresbewilligung gilt für Hütten- oder Gutsbesitzer - ansonsten wird eine Tagesbewilligung erteilt.
Preise:
- Saisonbewilligung: Fr. 50.00
- Tagesbewilligung: Fr. 10.00
- Für Wohnsässige werden die Bewilligungen gebührenfrei erteilt.
Risikopflanzen (Neophyten)
Meldungen von Neophyten-Vorkommen im Wallis können unter diesem Link gemacht werden.
Beschreibung | Download / Link | |
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Allg. Infos Neophyten | Allg. Infos Neophyten | |
Invasive gebietsfremde Pflanzen | Invasive gebietsfremde Pflanzen | |
Kanadische Goldrute | Kanadische Goldrute | |
Orientalisches Zackenschötchen | Orientalisches Zackenschötchen | |
Ambrosia | Ambrosia | |
Riesen-Bärenklau | Riesen-Bärenklau | |
Staudenknöterich | Staudenknöterich | |
Geisskraut | Geisskraut | |
Schmetterlingsstrauch | Schmetterlingsstrauch |