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Gemeinde Goms Furkastrasse 399, 3998 Gluringen +41 27 974 12 50 info@gemeinde-goms.ch

Datenschutz

Datenschutzerklärung

In dieser Datenschutzerklärung erläutern wir, die Gemeinde Goms, wie wir Personendaten erheben und bearbeiten. Das ist keine abschliessende Beschreibung; allenfalls regeln andere Datenschutzerklärungen spezifische Sachverhalte. Unter Personendaten werden alle Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.


Wenn Sie uns Personendaten anderer Personen (z.B. Familienmitglieder) zur Verfügung stellen, stellen Sie bitte sicher, dass diese Personen die vorliegende Datenschutzerklärung kennen und teilen Sie uns deren Personendaten nur mit, wenn Sie dies dürfen und wenn diese Personendaten korrekt sind.


Diese Datenschutzerklärung ist auf das vom Kanton Wallis vorgegebene Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA) ausgelegt. Ob und inwieweit diese oder andere Gesetze anwendbar sind, hängt jedoch vom Einzelfall ab.


Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.


Stand: 16. April 2026

Verantwortlicher

Gemeinde Goms
Furkastrasse 399
3998 Gluringen

E-Mail-Adresse: info@gemeinde-goms.ch

Telefon: +41 27 974 12 50

Impressum: www.gemeinde-goms.ch

Erhebung und Bearbeitung von Personendaten

Wir bearbeiten in erster Linie die Personendaten, die wir im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen (Art. 17 GIDA) erhalten.

Arten der Verarbeitungen (nicht abschliessend)

  • Allgemeine Verwaltung und Sekretariat: Allgemeine Korrespondenz, Administrative Unterstützung interkommunale Polizei, Gebäude- und Schlüsselverwaltung, Liegenschaftsvermietung
  • Präsidium: AHV-Zweigstelle, Wahlverfahren, Einbürgerung, Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken, Sozialhilfe
  • Schulde (Tagesschule Münster): Kindertagesstätte, Kindergarten, Schulergänzende Betreuung, Korrespondenz und schulische Hilfe
  • Einwohner- und Fremdenkontrolle: Führung des Einwohnerregisters, Kontrolle der Krankenversicherungen, Ausstellung verschiedener Bescheinigungen, Identitätsdokumente, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Einheimischen-Ausweis, Kontrolle der Unterschriften für Initiativen und Referenden
  • Registerhalter: Kataster
  • Bauten und Sicherheit: Baugesuche, Prüfung der Baugesuche, Brandschutzkonformität, Rechnungsstellung Bauwesen, Register der Gebäude und Wohnungen, Friedhofsverwaltung
  • Kurtaxe und Tourismusförderungstaxe: Kurtaxe, Beherbergungstaxe, Tourismusförderungstaxe
  • Finanzen, Steuern und Personalwesen: allgemeine Rechnungsstellung, Hundesteuern, Steuerbeiträge und -werte, Debitoren, Zahlungseingänge, Zwangsvollstreckungen, Zahlungen
  • Informatik: Gemeinde-App und Internetseite, IT der Gemeinde, Verwaltung von Benutzerrechten, IT-Korrespondenz, Cybersicherheit, Cybersicherheitskommission


Soweit dies erlaubt ist, entnehmen wir auch öffentlich zugänglichen Quellen gewisse Daten oder erhalten solche von anderen Gemeinden, von innerhalb der Gemeinde und sonstigen Dritten. Nebst den Daten von Ihnen, die Sie uns direkt geben, umfassen die Kategorien von Personendaten, die wir von Dritten über Sie erhalten, insbesondere Angaben aus öffentlichen Registern, Angaben, die wir im Zusammenhang mit behördlichen und gerichtlichen Verfahren erfahren, Angaben über Sie in Korrespondenz und Besprechungen mit Dritten, Angaben über Sie, die uns Personen aus Ihrem Umfeld geben, Angaben aus Medien und Internet zu Ihrer Person, Ihre Adressen und ggf. Interessen und weitere soziodemographische Daten, Daten im Zusammenhang mit der Benutzung der Website.

Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen

Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen

Ihre Daten dienen hauptsächlich dem Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Gemeinde. Weiter benötigen wir die Daten unter Umständen, um Sie als Einwohner identifizieren zu können, um mit Ihnen zu korrespondieren, zur Rechnungsstellung, gegebenenfalls zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche sowie zur Verwaltung unserer Einwohnerdaten. Wir sind zudem aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Vorgaben verpflichtet, Ihre Daten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern.


Darüber hinaus bearbeiten wir Personendaten von Ihnen und weiteren Personen, soweit erlaubt und es uns als angezeigt erscheint, auch für folgende Zwecke, an denen wir ein dem Zweck entsprechendes berechtigtes Interesse haben:

  • Bearbeitung von Bürgeranfragen, Information und allgemeine Korrespondenz
  • Bearbeitung von Anfragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen, Verfolgung ausstehender Zahlungen, Rechnungsstellung für Zahlungsaufforderungen und Registrierung von Ordnungswidrigkeiten.
  • Verwaltung und Nutzung der gemeindeeigenen Gebäude sowie kontrollierter Zugang zu Räumlichkeiten
  • Verwaltung der Dienstleistungen: Kindertagesstätte, Kindergarten, schulergänzende Betreuung
  • Eltern informieren und Anfragen bearbeiten
  • Informationen für die Senioren der Gemeinde bereitstellen
  • Erstellung Gemeinderechnungen (allgemein)
  • Erstellung Rechnungen für Wasser- und Abfallgebühren
  • Anfragen von Bürgern und der Ausgleichskasse bearbeiten
  • Verwaltung der Leistungen, die der Bevölkerung bereitgestellt werden
  • Einhaltung der kantonalen und bundesrechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Einwohner- und Wählerregisters.
  • Überprüfen, dass jeder Einwohner bei einer Krankenkasse versichert ist (Anforderungen KVG).
  • Den Bürgern Dokumente ausstellen, die ihren Wohnsitz oder ihre Abmeldung bestätigen.
  • Unterlagen, Fotos und Unterschriften für die kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration beschaffen
  • Unterlagen für die kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration beschaffen
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Hundebesitzern.
  • Den Bürgern Dokumente ausstellen, die ihren Wohnsitz bestätigen.
  • Anhörung der Kandidaten für die Schweizer und Walliser Staatsbürgerschaft
  • Erstellen der Wählerliste für die Übermittlung der Wahlunterlagen
  • Die Datei der Wähler für die Übermittlung des Wahlmaterials eines Wahlverfahrens erstellen.
  • Überprüfung der Unterschriftsberechtigung der Unterzeichner einer Initiative oder eines Referendums
  • Statistiken über die Gebäude und Wohnungen erstellen
  • Betriebsgenehmigungen für öffentliche Einrichtungen erteilen
  • Einhaltung der kantonalen und bundesrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Volkszählung.
  • Die Statistiken über die Arbeitslosigkeit erfassen.
  • Gebühren für kommunale Dienstleistungen erheben
  • Eine Baugenehmigung erteilen unter Beachtung des Baugesetzes und der Bauverordnung.
  • Die Baugesuche prüfen, um sicherzustellen, dass die Projekte den geltenden Vorschriften entsprechen
  • Die Übereinstimmung der Bauwerke überprüfen und die Wohnberechtigung erteilen.
  • Sicherstellen, dass die Heizanlagen den geltenden Brandschutznormen entsprechen
  • Die Verwaltungsgebühren in Rechnung stellen
  • Die Kurtaxe für Zweitwohnungen in Rechnung stellen
  • Die Beherbergungstaxe in Rechnung stellen
  • Die Tourismusförderungstaxe in Rechnung stellen
  • Gemeinderäume der Bevölkerung und den Vereinen zur Verfügung stellen und in Rechnung stellen
  • Sicherstellen, dass die Gemeinde umfassend bei Sozialversicherungen, Haftpflicht sowie für Gebäude und Fahrzeuge abgesichert ist
  • Sicherung des Existenzminimums von bedürftigen Bürgern und Finanzierung von Beistandschaften
  • Die Steuerveranlagung erstellen und versenden
  • Die Gemeindesteuern, Verwaltungsgebühren und diverse Kosten in Rechnung stellen
  • Sicherstellen, dass die Steuern und Rechnungen, die von der Verwaltung ausgestellt werden, bezahlt werden
  • Massnahmen beim Betreibungsamt für ausstehende Zahlungen einleiten
  • Rechnungen begleichen und Schuldnern Beträge zurückerstatten, wenn sie einen Anspruch haben
  • Den Rat einberufen und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sicherstellen
  • Das kommunale Personal verwalten
  • Der Bevölkerung jederzeit allgemeine Informationen über die Gemeinde bereitstellen.
  • Die Hardware- und Softwarekomponenten der Gemeinde erwerben, verwalten und den ersten Support bereitstellen.
  • Den Zugriff auf digitalisierte Daten auf autorisierte Personen beschränken
  • Korrespondenz mit Stakeholdern
  • Die Cybersicherheit fördern
  • Projekte zur Cybersicherheit einreichen

Cookies / Tracking und andere Technologien im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website

Wir setzen auf unseren Websites und Apps typischerweise «Cookies» und vergleichbare Techniken ein, mit denen Ihr Browser oder Ihr Gerät identifiziert werden kann. Ein Cookie ist eine kleine Datei, die an Ihren Computer gesendet bzw. vom verwendeten Webbrowser automatisch auf Ihrem Computer oder mobilen Gerät gespeichert wird, wenn Sie unsere Website besuchen oder App installieren. Wenn Sie diese Website erneut aufrufen, können wir Sie so wiedererkennen, selbst wenn wir nicht wissen, wer Sie sind. Neben Cookies, die lediglich während einer Sitzung benutzt und nach Ihrem Website-Besuch gelöscht werden («Session Cookies»), können Cookies auch benutzt werden, um Nutzereinstellungen und andere Informationen über eine bestimmte Zeit (z.B. zwei Jahre) zu speichern («permanente Cookies»). Sie können Ihren Browser jedoch so einstellen, dass er Cookies zurückweist, nur für eine Sitzung speichert oder sonst vorzeitig löscht. Die meisten Browser sind so voreingestellt, dass Sie Cookies akzeptieren. Wir nutzen permanente Cookies. Wenn Sie Cookies sperren, kann es sein, dass gewisse Funktionalitäten eingeschränkt sind.


Wir bauen in unserer Gemeinde-App (Gemeindenews) und Newsletter per Mail (Infoblatt und Infoschreiben) teilweise und soweit erlaubt auch sicht- und unsichtbare Bildelemente ein, durch deren Abruf von unseren Servern wir feststellen können, ob und wann Sie die E-Mail geöffnet haben, damit wir auch hier messen und besser verstehen können, wie Sie unsere Angebote nutzen und sie auf Sie zuschneiden können. Sie können dies in Ihrem E-Mail-Programm blockieren; die meisten sind so voreingestellt, dass Sie dies tun.


Mit der Nutzung unserer Website und Gemeinde-Apps und der Einwilligung in den Erhalt von Newslettern, stimmen Sie dem Einsatz dieser Techniken zu. Wollen Sie dies nicht, dann müssen Sie Ihren Browser bzw. Ihr E-Mail-Programm entsprechend einstellen.


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Bekanntgabe und Übermittlung der Daten ins Ausland

Wir geben im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten und der Zwecke gemäss Ziff. 3, soweit erlaubt und es uns als angezeigt erscheint, auch Dritten Daten bekannt, sei es, weil sie diese für uns bearbeiten, sei es, weil sie sie für ihre eigenen Zwecke verwenden wollen. Dabei geht es insbesondere um folgende Stellen:

  • Kantonsverwaltung
  • Polizei
  • Gemeinderat
  • öffentlich-rechtliche Einrichtungen
  • andere Gemeinden und Kantone
  • Bund
  • öffentliche Interessensvertretung
  • externe Dienstleister
  • IT-Dienstleister
  • ausländische Behörden


Diese Empfänger sind teilweise im Inland, können aber irgendwo auf der Erde sein. Sie müssen insbesondere mit der Übermittlung Ihrer Daten in alle Länder rechnen.


Befindet sich ein Empfänger in einem Land ohne angemessenen gesetzlichen Datenschutz, verpflichten wir den Empfänger vertraglich zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzes, soweit er nicht bereits einem gesetzlich anerkannten Regelwerk zur Sicherstellung des Datenschutzes unterliegt und wir uns nicht auf eine Ausnahmebestimmung stützen können. Eine Ausnahme kann namentlich bei Rechtsverfahren im Ausland gelten, aber auch in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen oder wenn eine Vertragsabwicklung eine solche Bekanntgabe erfordert, wenn Sie eingewilligt haben oder wenn es sich um von Ihnen allgemein zugänglich gemachte Daten handelt, deren Bearbeitung Sie nicht widersprochen haben.

Dauer der Aufbewahrung von Personendaten

Wir bearbeiten und speichern Ihre Personendaten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder sonst die mit der Bearbeitung verfolgten Zwecke erforderlich ist. Dabei ist es möglich, dass Personendaten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unsere Gemeinde geltend gemacht werden können und soweit wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind oder berechtigte Interessen dies erfordern (z.B. für Beweis- und Dokumentationszwecke). Sobald Ihre Personendaten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden sie grundsätzlich und soweit möglich gelöscht oder anonymisiert.

Informationssicherheit

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz Ihrer Personendaten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch.

Pflicht zur Bereitstellung von Personendaten

Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen müssen Sie diejenigen Personendaten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der gesetzlichen Verpflichtung und der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten erforderlich sind.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben im Rahmen des GIDA das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie das Recht auf Einschränkung der Datenbearbeitung. Bitte beachten Sie aber, dass wir uns vorbehalten, unsererseits die gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen geltend zu machen, etwa wenn wir zur Aufbewahrung oder Bearbeitung gewisser Daten verpflichtet sind, daran ein überwiegendes Interesse haben (soweit wir uns darauf berufen dürfen) oder sie für die Geltendmachung von Ansprüchen benötigen. Über die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen, haben wir bereits in Ziff. 3 informiert. Beachten Sie, dass die Ausübung dieser Rechte im Konflikt zu gesetzlichen Verpflichtungen stehen kann und dies Folgen haben kann. Falls für Sie bei Ausübung eines Rechts Kosten anfallen, werden wir Sie vorgängig informieren.


Die Ausübung solcher Rechte setzt in der Regel voraus, dass Sie Ihre Identität eindeutig nachweisen (z.B. durch eine Ausweiskopie, wo Ihre Identität sonst nicht klar ist bzw. verifiziert werden kann). Zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie uns unter der in Ziffer 1 angegebenen Adresse kontaktieren.


Jede betroffene Person hat überdies das Recht, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder bei der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzureichen. Die zuständige Aufsichtsbehörde des Kantons Wallis ist der kantonale Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Avenue de l'Industrie 8 1870 Monthey / prepose@admin.vs.ch.

Änderungen

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