Anlässe & Gewerbebetriebe
Veranstaltungen
Es bestehen diverse Bewilligungspflichten bei der Durchführung von Veranstaltungen.
Veranstaltungs- und Ausnahmebewilligung
Für Anlässe im Gemeindegebiet (bspw. Dorffest oder Markt) und insbesondere für die Nutzung von öffentlichem Grund muss die Gemeindebehörde gemäss Art. 37 des kommunalen Polizeireglements um entsprechende Bewilligung angefragt werden. Der Ausschank von alkoholfreien und alkoholischen Getränken sowie die Herausgabe von Speisen unterliegen einer Ausschankbewilligung. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmebewilligung im Rahmen des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB). Mittels nachfolgenden Gesuchs kann die Bewilligung beantragt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sowie Nachtruhe als auch Sauberkeit und Ordnung müssen vom Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin eingehalten werden.
Sportveranstaltungen
Die Kantonspolizei hat uns darauf hingewiesen, dass im letzten Jahr vermehrt sportliche Veranstaltungen stattgefunden hätten, deren Gesuche entweder in letzter Minute oder gar nicht gestellt worden seien.
Gemäss Art. 52 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss für jede Sportveranstaltung mit Zeitmessung und Rangliste, die mit einem Fahrzeug (Fahrrad, Auto, Motorrad, Trottinett, Seifenkiste usw.) durchgeführt wird, bei der Kantonspolizei eine Bewilligung beantragt werden, und zwar auch dann, wenn keine Kantonsstrasse betroffen ist.
Für Laufveranstaltungen, bei denen die Streckenführung oder Infrastruktur (Zelte, Parkplätze usw.) keine Kantonsstrasse tangiert, ist zwar keine Bewilligung der Kantonspolizei erforderlich, hingegen muss zwingend eine Vormeinung an die folgenden kantonalen Dienststellen gerichtet werden:
- Wald, Natur & Landschaft: SFNP@admin.vs.ch
- Jagd, Fischerei & Wildtiere: SCPF@admin.vs.ch
- Umwelt: SEN@admin.vs.ch
- Naturgefahren: SDANA@admin.vs.ch
Dies gilt auch für alle anderen Veranstaltungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und in der Natur, in den Bergen oder im Wald stattfinden (ausgenommen Privatboden).
Es ist zu beachten, dass ein positive Vormeinung der betroffenen Gemeinde(n) für die Erteilung einer Bewilligung durch die Kantonspolizei unerlässlich ist.
Gewerbebetriebe
Betriebsbewilligung
Zur Führung eines Restaurants, Hotels, Campings, Bistros, Kiosks o.ä. benötigen Sie eine Betriebsbewilligung. Diese muss mittels untenstehenden Gesuchs rund zwei Monate vor Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit (Art. 30 GBB) mit folgenden Beilagen an den Gemeinderat Goms gerichtet werden:
- Strafregisterauszug (nicht älter als ein Monat)
- Handelsregisterauszug (nur, sofern Gesuchsteller im Handelsregister eingetragen oder für eine im Handelsregister eintragungspflichtige Gesellschaft tätig ist; nicht älter als ein Monat)
- Prüfungsbescheinigung der bestandenen Wirteprüfung oder Bescheinigung der Anerkennung der Ausbildung / Berufserfahrung der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
- Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Handlungsfähigkeitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Im Anschluss erfolgt die öffentliche Auflage von 30 Tagen (Publikation erfolgt jeweils freitags).
Kleinhandel mit alkoholischen Getränken
Für den Handel mit alkoholischen Getränken in kleinem Rahmen (wie bspw. Hofladen o.ä.) ist eine Bewilligung der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit notwendig. Das untenstehende Gesuch ist direkt an die Dienststelle einzureichen:
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Avenue du Midi 7
1950 Sitten
Meldepflicht Lebensmittelbetriebe
Gemäss Art. 20 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) muss jeder, der mit Lebensmitteln umgeht, seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde melden. Dies kann mittels untenstehenden Formulars erfolgen. Zuständig ist die Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Postfach 478, 1950 Sitten, Tel. 027 606 49 50, Mail laboratoire@admin.vs.ch.