Bau
Förderprogramme / Finanzhilfe
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InfoflyerBaugesuche in Auflage
Nachfolgende kommunalen und/oder kantonalen sowie eidgenössischen Auflagen den Bau betreffend liegen derzeit zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachemodalitäten gemäss Rechtsmittelbelehrung zu Ende der Publikation.
eConstruction
Seit dem 12. Mai 2025 werden die Baugesuche in der Gemeinde Goms digital abgewickelt.
Jeder Nutzer, ob Bauherr oder Betrachter, muss über eine persönliche Swiss-ID verfügen und einen internetfähigen PC besitzen, damit das Gesuch online erstellt oder eingesehen werden kann. Diese Änderung gilt für alle kantonalen Baugesuche und alle kommunalen Baugesuche, welche für den Synthesebericht an die Kantonale Baukommission gesandt werden müssen. In Papierform eingereichte Baugesuche werden aufgrund Gleichbehandlung von Gesuchstellern ohne internetfähige Geräte weiterhin akzeptiert, jedoch bitten wir Sie, nach Möglichkeit die Plattform eConstruction zu nutzen.
Informationen zur Einführung
Zugang und Hilfen
Formulare und Informationen
Informationen
Untenstehend finden Sie Checklisten, die helfen, dass Ihr Baugesuch direkt vollständig bei der zuständigen Behörde eingereicht und somit zeitig publiziert werden kann.
Kurz gesagt: der Gemeinderat resp. die Baukommission der Gemeinde Goms ist zuständig für Bauten innerhalb der Bauzone und die Kantonale Baukommission für Bauten ausserhalb der Bauzone. Zu Neu- und grösseren Umbauten gibt die Kantonale Baukommission eine entsprechende Vormeinung ab. Die erwähnten Bauten sind in den Checklisten näher erläutert.
Baugesuchsformulare
Anschlussgesuche Wasser/Abwasser
Das Anschlussgesuch finden Sie untenstehend. Zudem ist der Ortsplan der Gemeinde Goms verlinkt. Um das Leitungskataster zu sehen, suchen Sie die entsprechende Parzelle und wählen bei Ansicht LK Wasser (WAS) oder LK Abwasser (SEW).
Informationen und Gesuche für eine Bohrbewilligung finden Sie ebenfalls untenstehend.
Bohrbewilligung
Weitere Formulare
Meldeverfahren
Diverse Arbeiten, wie z. B. Innensanierungen oder Unterhaltsarbeiten (Mauer-, Zaunsanierungen, Ersatz Sonnenstoren etc.) sind nicht baubewilligungs- aber meldepflichtig. Bitte verwenden Sie hierzu das untenstehende Formular oder eine Mitteilung per Mail.
Als Unterhalt gilt grundsätzlich, wenn das Material durch dasselbe ersetzt wird. Werden beispielsweise Lärchenholzfenster durch eben solche ersetzt, ist der Umstand des Unterhalts gegeben.
Seit 2026 besteht ausserdem nur noch eine Meldepflicht bei diversen Bauvorhaben (bspw. Wärmepumpen oder Anbringen Solarkollektoren). Bitte beachten Sie jedoch, dass die Voraussetzungen hierzu eingehalten werden müssen. Insbesondere bei Wärmepumpen und PV-Anlagen dürfen sich diese nicht im ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) befinden, da ansonsten eine Baubewilligungspflicht vorliegt. Diese Meldungen sind grundsätzlich über die Plattform eConstruction einzureichen, werden jedoch in Ausnahmefällen noch in Papierform angenommen.
Energieberatung
Die energieregionGOMS bietet diverse Förderprogramme und eine Energieberatung an und gibt Energiespartipps. Mittels untenstehenden Links finden Sie Informationen zu: