Gemeinde Goms Furkastrasse 399, 3998 Gluringen +41 27 974 12 50 info@gemeinde-goms.ch

Bau

Baugesuche in Auflage

Die nachfolgend publizierten Baugesuche und Klassierungsentscheide liegen auf der Gemeindekanzlei Goms zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 


Kommunale Baugesuche

Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, ab Datum der Veröffentlichung, schriftlich an den Gemeinderat der Gemeinde Goms, Furkastrasse 399, 3998 Gluringen zu richten.


Kantonale Baugesuche
Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, ab Datum der Veröffentlichung, an die Kantonale Baukommission, Rue des Creusets 5, Postfach 478, 1951 Sitten zu richten.


Datum Beschrieb Link
29.11.2024 Kantonale Baugesuche
06.12.2024 Kommunale Baugesuche

Formulare und Informationen

Baugesuchsformulare

Untenstehend finden Sie die aktuellen Baugesuchsformulare. Bitte beachten Sie die "Checklisten Baugesuche". Dort finden Sie alle erforderlichen Unterlagen, damit das Baugesuch komplett eingereicht und umgehend publiziert werden kann.

Weitere Formulare und Informationen sind in den unteren Kapiteln oder auf der linken Seite ersichtlich.


Beschreibung Download / Link
Baugesuchsformular Zuständigkeit Gemeinderat Baugesuchsformular Zuständigkeit Gemeinderat
Baugesuchsformular Zuständigkeit kantonale Baukommission Baugesuchsformular Zuständigkeit kantonale Baukommission
Anhang A1: mehrere Gesuchstellern Anhang A1
Anhang A2: mehrere Grundstückeigentümer Anhang A2
Anhang A3: Persönliche Daten Gesuchsteller

Informationen

Untenstehend finden Sie zwei Checklisten, die helfen, dass Ihr Baugesuch direkt vollständig bei der zuständigen Behörde eingereicht und somit zeitig publiziert werden kann.

Kurz gesagt: der Gemeinderat resp. die Baukommission der Gemeinde Goms ist zuständig für Bauten innerhalb der Bauzone und die Kantonale Baukommission für Bauten ausserhalb der Bauzone. Zu Neu- und grösseren Umbauten gibt die Kantonale Baukommission eine entsprechende Vormeinung ab. Die erwähnten Bauten sind in den Checklisten näher erläutert.


Ausserdem sind Informationen als auch eine Checkliste zu Art. 24c RPG ersichtlich.

Anschlussgesuche Wasser und Abwasser / Bohrbewilligungen

Das Anschlussgesuch finden Sie untenstehend. Zudem ist der Ortsplan der Gemeinde Goms verlinkt. Um das Leitungskataster zu sehen, suchen Sie die entsprechende Parzelle und wählen bei Ansicht LK Wasser (WAS) oder LK Abwasser (SEW).

Informationen und Gesuche für eine Bohrbewilligung finden Sie ebenfalls untenstehend.


Beschreibung Download / Link
Anschlussgesuch Wasser/Abwasser Anschlussgesuch
Link zu Plan Wasser/Abwasser Link zu Plan Wasser/Abwasser
Informationen Bohrbewilligungen Informationen Bohrbewilligungen
Gesuch Bohrbewilligung Gesuch Bohrbewilligung

Meldepflicht

Diverse Arbeiten, wie z. B. Innensanierungen oder Unterhaltsarbeiten (Dach-, Mauer-, Zaunsanierungen, Ersatz Sonnenstoren etc.) sind nicht baubewilligungs- aber meldepflichtig. Bitte verwenden Sie hierzu das untenstehende Formular oder eine Mitteilung per Mail.

Als Unterhalt gilt grundsätzlich, wenn das Material durch dasselbe ersetzt wird. Wird beispielsweise ein Eternit-Dach wiederum durch Eternit ersetzt, ist der Umstand des Unterhalts gegeben.

Energieberatung

Die energieregionGOMS bietet diverse Förderprogramme und eine Energieberatung an und gibt Energiespartipps. Mittels untenstehenden Links finden Sie Informationen zu:

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